Wir erstellen Ihren Energieausweis

Energie­ausweise

Wir erstellen den Energieausweis für Ihr Wohngebäude. Der Energieausweis ermöglicht grundsätzlich die energetische Vergleichbarkeit von Gebäuden. Er ist sowohl bei Vermietung und Verkauf als auch bei Neubau, Anbau und Sanierung gesetzlich verpflichtend nachzuweisen.

Energie­­ausweise für Wohnge­­bäude

Energieausweise dienen der Information über die energetischen Eigenschaften von Gebäuden und ermöglichen, sie miteinander zu vergleichen.

Der Ausweis hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Gemäß des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist er für nahezu alle Gebäude, die verkauft oder neu vermietet werden sollen, vorgeschrieben. Dies gilt auch für einzelne Wohnungen. Dieser sollte Kauf- oder Mietinteressenten spätestens bei Besichtigung vorzulegt werden, kann ein Bußgeld von bis zu 15.000€ erhoben werden.

Ein neuer Energieausweis ist ebenfalls erforderlich bei Neubau, Anbau und bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen.

Man unterscheidet zwischen 2 Arten von Energieausweisen.

Energie­­verbrauch­s­ausweis

Bei Verbrauchsausweisen wird die Energieeffizienz anhand von Heizkostenabrechnungen mehrere Jahre ermittelt. Er ist somit an das Nutzerverhalten der Bewohner gekoppelt. Diese Variante ist weniger aufwendig und für in den meisten Fällen ausreichend.

Energie­­­­bedarf­sausweis

Bei Bedarfsausweisen erfolgt unabhängig vom Nutzerverhalten der Bewohner durch Errechnung des Energiebedarfes unter Berücksichtigung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Hierfür ist ein Vor-Ort Termin beim Kunden für die Datenaufnahme nötig.

Kosten:

Energiever­brauchsausweis: 89 €
Energie­bedarf­sausweis: ab 479 €
Energie­bedarf­sausweis in Verbindung mit individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP): ab 179 €